Donnerstag, 23. April 2020

Verbraucherschutz stärken: Mehr Transparenz beim Nova Sedes-Anteilserwerb. Bafin-Prospekt bewilligt.

In Sachen #Geldanlage sind Vertrauenswürdigkeit und eine tadellose Informationspolitik des infrage kommenden Unternehmens für den Anleger das A und O. Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Transparenz für jeden Anteilskäufer hat die #NovaSedes #Wohnungsbau eG als erste #Wohnungsbaugenossenschaft ein Vermögensanlageprospekt gemäß #Vermögensanlagengesetz am 20.12.2019 aufgelegt. Für den Verbraucher, der mittels Kauf von Genossenschaftsanteilen Mitglied der Nova Sedes Wohnungsbau wird oder werden möchte, bedeutet dies: Sowohl der eigentliche Verkaufsprospekt als auch das dazugehörige Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur umfassenden Anlegerinformation.

Link zur Database der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin)

Nova Sedes: Anlegerschutz durch umfassende Information

Die WPC GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte die dem Verkaufsprospekten zugrundeliegende Geschäftsbilanz 2018. Die geprüfte Geschäftsbilanz und das ausführlich BaFin-Prospekt für Vermögensanlagen dient dem Anlegerschutz. Denn um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, benötigt ein Anleger Informationen zu der Kapitalanlage, welche ihm die grundlegenden Fakten über den Anlagegegenstand vermitteln und eine Einordnung bezüglich der Kosten und möglichen Risiken ermöglichen. Da diese Informationen vom Emittenten in Form des Verkaufsprospektes zur Verfügung gestellt werden, wird auf den letzen Seiten das Prüfungsurteil der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Geschäftsbilanz veröffentlicht. Die Bafin stellt sicher, dass das Prospekt verständlich und widerspruchsfrei ohne Werbung formuliert ist. Nur so kann der Verkaufsprospekt seine Informationsfunktion bei der Anlageentscheidung erfüllen.

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG ist mit der Auflage eines Verkaufsprospektes und dem dazugehörigen Billigungsverfahren neue Wege gegangen, da zuvor keinerlei derartige Prospekte für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen existierten. Die Wohnungsbaugenossenschaft aus Neustadt an der Waldnaab sieht die Beschreitung genossenschaftsrechtlichen Neulandes als Dienstleistung für ihre (zukünftigen) Mitglieder: Mit der freiwilligen Maßnahme will die Nova Sedes bewusst die Transparenz bei der Anlageentscheidung erhöhen und den Anlegerschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus stärken.

Mangelnde Regulierung leistet unseriösen Genossenschaften Vorschub

Mit der BaFin-Billigung vollzieht die Nova Sedes Wohnungsbau eG zudem eine freiwillige Abgrenzung von „schwarzen Schafen“ auf dem Finanzmarkt, die den guten Ruf von Genossenschaften für den Vertrieb von dubiosen Vermögensanlagen missbrauchen. Diese unseriösen Anbieter machen sich die Tatsache zunutze, dass Genossenschaften nicht der staatlichen Kontrolle durch die BaFin unterliegen. Auch auf diese Regulierungslücke möchte die Nova Sedes mit ihrer Initiative aufmerksam machen.

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#novasedes #genossenschaft

 

Freitag, 17. April 2020

Nach der Corona-Krise werden Genossenschaften besonders gebraucht – Nova Sedes ist für die Herausforderungen gewappnet

Politiker in aller Welt setzen die aktuelle Corona-Krise aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen häufig mit den Belastungen eines Krieges gleich. Genossenschaften wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG haben sich historisch gesehen als besonders krisenstabil und nach großen globalen Konflikten sogar als wahrer Wachstumsmotor erwiesen. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg gewann das Modell des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs in Genossenschaften stark an Bedeutung und leistete einen Beitrag auf dem Weg aus der Hyperinflation. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften gefragt, um in den zerstörten Städten Wohnraum zu schaffen und am Wiederaufbau des Landes und der Wirtschaft mitzuwirken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen ist sich die Nova Sedes Wohnungsbau eG ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Maße bewusst und sieht sich sowohl in der derzeitigen Krise als auch für die Zeit danach gut aufgestellt.

Sind Genossenschaften noch zeitgemäß?

Vor dem Hintergrund des weitreichenden gesellschaftlichen Wandels in den über 150 Jahren seit der Gründung der ersten Genossenschaften wurde das gemeinschaftliche Geschäftsmodell von Kritikern in der Vergangenheit immer wieder infrage gestellt und als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Dennoch haben sich Genossenschaften über die Jahrhunderte bewährt und wurden durch kontinuierliche Anpassungsprozesse wie beispielsweise entsprechende Reformen des Genossenschaftsgesetzes immer wieder an die modernen Gegebenheiten adaptiert. Die Nova Sedes Wohnungsbau eG hebt sich bereits seit geraumer Zeit von der klassischen Wohnungsgenossenschaft ab, indem sie ihrem Förderzweck – der Schaffung von Wohnraum – unter anderem durch die Erfüllung des Wunsches ihrer Mitglieder nach einem Eigenheim nachkommt. Im Jahr 2018 wurde Wohnraum mit dem 1,4-fachen Wert des eingesetzten Mitgliederkapitals geschaffen.

Und so liegen Genossenschaften mit ihrem solidarischen Grundgedanken auch weiterhin im Trend: In Deutschland sind mehr als 22 Millionen Menschen Mitglied einer der mehr als 8.000 Genossenschaften und genossenschaftlichen Unternehmen hierzulande, weltweit gibt es mehr als 2,6 Millionen Genossenschaften mit rund 1 Milliarde Mitgliedern. Und aus Sicht der Nova Sedes Wohnungsbau eG wird das genossenschaftliche Konzept auch die kommenden Herausforderungen zu meistern wissen.

Nova Sedes setzt sich für sicheren Wohnraum ein

Um auf die weltweite Bedeutung von Genossenschaften aufmerksam zu machen, wurde das Jahr 2012 von der UNO zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Nach Einschätzung der Nova Sedes könnte sich jedoch 2020 als das wahre Jahr der Genossenschaften erweisen. So plant die Wohnungsbaugenossenschaft aus Neustadt a. d. Waldnaab im Anschluss an die Corona-Krise etwa, vermehrt in Mietwohnungen zu investieren, um so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und beim Wiederaufbau der Wirtschaft zu helfen. Angesichts der jüngsten Ankündigungen aus Berlin im Hinblick auf die Lockerungen der restriktiven Maßnahmen hofft auch die Wohnungsbaugenossenschaft auf eine baldige Rückkehr zur Normalität.

Im Zusammenhang mit der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von sicherem Wohnraum begrüßt die Nova Sedes Wohnungsbau eG zudem den erweiterten Mieterschutz durch die neue Gesetzgebung der Bundesregierung, die Mietern einen besonderen Kündigungsschutz bei Mietschulden aufgrund der Corona-Krise zuspricht.

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Dienstag, 14. April 2020

Höhere Fördergelder für Nova Sedes VL-Sparer

Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen regelmäßige Einzahlungen zum Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Nova Sedes zu leisten, geht mit zahlreichen Vorzügen einher. Zu diesen zählt der Anspruch auf staatliche Fördermittel wie die Wohnungsbauprämie. Ein genossenschaftlicher Sparvertrag ist das einzige Produkt der Anlageart „Wertpapiere und andere Beteiligungen“, für das VL-Sparer die Wohnungsbauprämie beantragen können. Doch das ist längst nicht die einzige gute Nachricht für Nova Sedes-Mitglieder und solche, die es werden wollen: Jüngste Neuerungen im Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) bedeuten, dass ab 2021 deutlich mehr VL-Sparer in den Genuss der Prämie kommen – zudem winken höhere Fördergelder.

Nova Sedes: Höherer Prämienanspruch für mehr VL-Sparer

Die gesetzliche Neuregelung der Wohnungsbauprämie bezieht sich auf drei Kernpunkte: eine Ausweitung der Einkommensgrenzen sowie eine Erhöhung der maximal bezuschussten Sparleistung und des Prämiensatzes.

Im Zentrum der Änderungen zum Jahr 2021 steht der Anstieg des Prämiensatzes um 1,2 Prozentpunkte von bislang 8,8 auf 10 Prozent – das entspricht einer Steigerung der staatlichen Zuschüsse um satte 13,64 Prozent. Die jährliche erreichbare Prämiensumme erhöht sich somit für Alleinstehende von rund 45 Euro auf 70 Euro, verheiratete beziehungsweise in einer Partnerschaft lebende genossenschaftliche VL-Sparer bekommen statt 90 Euro ab 2021 140 Euro pro Jahr.

Aus Sicht der Wohnungsbaugenossenschaft aus Neustadt an der Waldnaab bedeutet diese Gesetzesänderung eine erneute Steigerung der Renditeaussichten des VL-Sparens mit der Nova Sedes – zu Ungunsten anderer über die vermögenswirksamen Leistungen geförderter Wertpapiere, die aufgrund der stattlichen Förderoptionen für genossenschaftliches VL-Sparen an Attraktivität verlieren.

Wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG betont, wird mit der Gesetzesnovelle aufgrund von um 36 Prozent angehobenen Einkommensgrenzen auch der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig darf das zu versteuernde Einkommen Alleinstehender bis zu 35.000 Euro betragen (bislang 25.600 Euro), Ehepaare dürfen bis zu 70.000 Euro verdienen (bislang 51.200 Euro). Der jährlich maximal förderfähige Sparbetrag wurde von bislang 512 Euro für Einzelpersonen und 1.024 Euro für Verheiratete auf 700 Euro, respektive 1.400 Euro erhöht.

Voraussetzungen für die Beantragung der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wurde 1952 eingeführt und soll die Schaffung oder den Erwerb von Wohnraum unterstützen. Vorrangig förderberechtigt sind daher VL-Anleger, die das angesparte Geld im Anschluss wohnungswirtschaftlich investieren. Doch junge Sparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können die Wohnungsbauprämie ungeachtet des geplanten Verwendungszwecks beantragen. Nach Auffassung der Nova Sedes macht diese zusätzliche staatliche Förderung genossenschaftliche VL-Sparverträge besonders für junge Sparer unter 25 noch interessanter. Denn für Fonds erhält der Jungsparer diese Förderung nicht.

Im Übrigen ist die Beantragung der Wohnungsbauprämie nicht zwingend an die Sparform der vermögenswirksamen Leistungen gebunden. Sparer sind also auch förderberechtigt, wenn sie keine vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber einzahlen oder die für die Arbeitnehmersparzulage geltenden Grenzen zur Förderung der vermögenswirksamen Leistungen überschreiten.

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Mittwoch, 1. April 2020

Vermögenswirksame Leistungen: Vorzüge des VL-Sparens bei Nova Sedes

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine staatlich geförderte Sparform, die Arbeitnehmer dabei unterstützen soll, Vermögen aufzubauen. Zu diesem Zweck kann jeder Arbeitnehmer je nach Anlageform bis zu 400 beziehungsweise 470 Euro im Jahr als Extra-Zuwendung in Form der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Wie die Nova Sedes hervorhebt, besteht zudem die Möglichkeit, beide Förderarten parallel in Anspruch zu nehmen, was die mögliche Gesamtsumme der vermögenswirksamen Leistungen auf insgesamt 870 Euro im Jahr erhöht. Die freiwilligen Zuzahlungen des Arbeitgebers auf die vermögenswirksamen Leistungen sind in zahlreichen Berufssparten fester Bestandteil des Tarifvertrags, die Zahlungen können vom Arbeitnehmer jedoch auch ganz oder teilweise in Eigenleistung erbracht werden. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen sind zusätzliche staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage möglich.

Alles, was es für die Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen braucht, ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers auf Abführung der vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeber, das Geld wird anschließend vom Arbeitgeber direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlage eingezahlt. Dabei stehen dem Arbeitnehmer unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl. Während zu den gängigsten Anlageformen klassische Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne zählen, möchte die Nova Sedes Wohnungsbau eG die Lanze für eine besonders aussichtsreiche Variante des VL-Sparens brechen: die genossenschaftliche Sparanlage. Diese überzeugt nicht nur mit interessanten Renditeaussichten, sondern auch bei der staatlichen Förderquote: Während VL-Einzahlungen in Bausparverträge lediglich eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent erhalten, werden die Sparsummen bei Genossenschaftsbeteiligungen und anderen Wertpapieren mit mehr als dem Doppelten, nämlich 20 Prozent, gefördert.

Mit einer genossenschaftlichen VL-Sparanlage in den Sachwert Immobilien investieren

Bei einem genossenschaftlichen VL-Sparvertrag werden im Rahmen der Geldanlage Anteile an einer Genossenschaft erworben. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft bedeutet dies für den Sparer eine, wenn auch indirekte, Investition in den bewährten Sachwert Immobilien, der – anders als zahlreiche andere Anlageformen – über einen „eigenen“ Wert und nicht nur über einen Buchwert verfügt. Aus diesem Grund gelten Sachwertanlagen nicht allein gegenüber anderen Investitionen als vergleichsweise sicher, sondern auch als wirksamer Schutz des Vermögens vor dem Kaufkraftverlust durch Inflation.

Wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG betont, hat eine genossenschaftliche VL-Sparanlage einen wichtigen weiteren Vorzug: Durch die Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft hat der VL-Sparer teil an den Gewinnen aus allen Immobilien, die von der Genossenschaft gehalten oder verkauft werden. Zudem wird das Anlagerisiko auf eine Vielzahl von Immobilien gestreut und somit minimiert.


Nova Sedes Wohnungsbau: VL-Sparen ist eine thesaurierende Kapitalanlage

Mit einer Sparanlage bei der Nova Sedes Wohnungsbau investiert ein VL-Sparer also in den renditeträchtigen Immobilienmarkt und ist direkt am Bilanzergebnis der Genossenschaft beteiligt. Eine gute Nachricht, da sich die Gewinne der Wohnungsbaugenossenschaft aus Neustadt an der Waldnaab in den vergangenen Jahren sehen lassen konnten. Neben dem Vorzug der soliden Kapitalanlage in den starken Wachstumsmarkt Immobilien punktet die genossenschaftliche VL-Sparanlage zudem mit der Auszahlung der Gewinnausschüttung, deren Höhe in der jährlichen Generalversammlung beschlossenen wird, auf das Mitgliedskonto. Somit handelt es sich um eine thesaurierende Sparanlage, die ihren Anlagewert (positive Bilanzergebnisse der Genossenschaft vorausgesetzt) kontinuierlich erhöht.

Bezug der Bausparprämie bei genossenschaftlichem VL-Sparen möglich

Eine Anlage in eine Baugenossenschaft wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG kann für den VL-Sparer also insbesondere in Niedrigzinszeiten eine aussichtsreichere Option zum Vermögensaufbau sein als ein Banksparplan und eine solidere Alternative zum Fondssparplan oder ähnlich spekulative Anlageinstrumente darstellen. Im Gegensatz zu einer einmaligen Investition investiert der Sparer eine vertraglich festgelegte Summe in die Genossenschaft, die über eine vereinbarte monatliche Rate angespart wird. Im Gegensatz zum Fondssparen wird hierfür kein Wertpapierkonto benötigt, Depotgebühren fallen somit nicht an. Auch die weiteren Kosten sind transparent und überschaubar in den Abschlussunterlagen des genossenschaftlichen VL-Sparvertrages ersichtlich.

Das angesparte Kapital ist nicht zweckgebunden, sodass der Sparer nach Ende des Vertrages frei über sein Vermögen verfügen kann. Wie die Nova Sedes Wohnungsbaugenossenschaft betont, ist die Genossenschaftsbeteiligung die einzige VL-Anlage unter der Anlageart „Wertpapiere und andere Beteiligungen“, für die Sparer bei geplanter wohnwirtschaftlicher Verwendung des angesparten Vermögens zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen können. Bei Vorliegen der Förderbedingungen kann so die jährliche Ansparsumme um einen ansehnlichen staatlichen Zuschuss aufgestockt werden.

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Klimaziele nur mit Neubau erreichbar

  txn. Der Wohnungsneubau bringt größere Einsparpotenziale bei Energie und Emissionen mit sich als die Bestandssanierung. Foto: Dorniede...