Montag, 22. November 2021

Nova Sedes informiert: BaFin mahnt Finanzinstitute zu zeitnaher Erstattung unzulässiger Gebühren an – Verbraucherzentrale klagt erneut

Bereits im April sprach der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zu Gebühren, die von zahlreichen Banken und Sparkassen über ein unzulässiges Verfahren erhöht wurden. Doch Zahlen der Verbraucherzentrale zeigen, dass sich die Finanzinstitute mit der Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Entgelte Zeit lassen – so viel Zeit, dass sich mittlerweile die BaFin eingeschaltet hat.

Richtungsweisendes Urteil Resultat einer Klage der Verbraucherzentrale

Nur allzu viele Bankkunden kennen die Vorgehensweise: Ihre Bank teilt ihnen in einem Brief mit, dass die Gebührenstruktur für ihr Girokonto geändert wurde – und dass sie sich mit den Preisanpassungen einverstanden erklären, so sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen. Die Voraussetzungen für diese Form der stillschweigenden Zustimmung zu Gebührenerhöhungen sind in einer Vielzahl von Verträgen verankert, ohne dass sich die Kunden dessen unbedingt bewusst sind. Dieser gängigen Praxis setzt das Urteil vom 27. April, mit dem der BGH über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschied, ein Ende: Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Finanzinstituten, die eine derartige automatische Zustimmungsregelung ohne inhaltliche Einschränkungen beinhalten, wurden für unzulässig erklärt.

Zögerliche Umsetzung des Urteils durch Geldinstitute

Für viele Banken und Sparkassen bedeutet die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht nur, dass sie ihre bisherige Praxis bei der Umsetzung von Preisänderungen anpassen müssen: Gebühren, die ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erhöht wurden, waren dem Urteil zufolge unzulässig – und die zu Unrecht erhobenen Entgelte müssen demnach von den Geldhäusern erstattet werden.

Betroffene, die keine aktive Zustimmung erteilt haben, können diese Gebühren also zurückfordern. Doch auch mehr als sechs Monate nach den Urteilsspruch der obersten deutschen Richter haben die meisten Bankkunden von dieser Rückzahlung noch keinen Cent gesehen. Die zögerliche Reaktion der Banken und Sparkassen hat sogar die BaFin auf den Plan gerufen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die deutschen Finanzinstitute kürzlich mit Nachdruck dazu angewiesen, umgehend alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des BGH-Urteils einzuleiten und dabei einen fairen Umgang mit den Kunden walten zu lassen. Ansonsten werde die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.

Verbraucherzentrale Bundesverband plant neue Klage

Probleme bei der Erstattung der zu Unrecht erhobenen Entgelte belegt auch eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Im Rahmen einer Onlineerhebung konnten Kunden ihre Erfahrungen mit ihrer Bank oder Sparkasse im Zusammenhang mit der Gebührenerstattung schildern. Das Ergebnis: Viele Rückforderungen wurden einfach abgewiesen. Aus diesem Grund planen die Verbraucherschützer weitere rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage gegen zwei ausgewählte Geldinstitute: die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse.

Viele Kunden sind infolge der Reaktionen ihrer Bank auf ihre Erstattungsforderungen verärgert. Wie die Nova Sedes bereits in einem Beitrag im August dargelegt hat, kommen auf immer mehr Verbraucher zudem Strafzinsen für ihr Erspartes zu. Insbesondere im Zusammenhang mit diesen sogenannten „Verwahrentgelten“ lernen viele Kunden aktuell die Vorteile von Immobilieninvestitionen kennen und schichten von Bankeinlagen auf Alternativen wie Genossenschaftsanteile um. Denn eine Genossenschaftsbeteiligung beispielsweise bei der Nova Sedes bietet unter anderem eine attraktive Rendite in Form der Dividendenausschüttung, die zuletzt drei Prozent betrug.

 

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Dienstag, 2. November 2021

Mitglieder geben „ihrer“ Nova Sedes Wohnungsbau eG positives Feedback auf Trustpilot

Online-Bewertungsportale sind für viele Verbraucher mittlerweile eine gängige Möglichkeit, sich über Produkte und Unternehmen zu informieren und Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern einzuholen. Wenn es dabei um Wohnungsbaugenossenschaften wie die Nova Sedes geht, können die Mitglieder, die persönliche Erfahrungen mit den Leistungen der Genossenschaft gemacht haben, anderen davon berichten. Dabei sind Mitglieder nicht nur jene, die als Mieter oder Eigenheimbesitzer ihre Immobilie von der Nova Sedes Wohnungsbau eG erworben oder gemietet haben, sondern auch Sparer, die durch den Erwerb von Anteilen, beispielsweise durch VL-Sparverträge, staatliche Fördermittel wie die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen können.

Trustpilot bietet vielen von ihnen die Möglichkeit, ihre Zufriedenheit öffentlich zu teilen. So kann sich die Nova Sedes über eine überdurchschnittliche Gesamtbewertung von 3,9 und damit über vier von fünf möglichen Sternen freuen.

Einige ausgewählte Beispiele, welche die Zufriedenheit unserer Mitglieder veranschaulicht, wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:

Profitieren Sie von den Erfahrungen der Nova Sedes-Mitglieder

Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Motivationen, eine Mitgliedschaft bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG anzustreben. Die wahrscheinlich naheliegendste ist der Erwerb oder die Anmietung von Wohnraum. Hier kann Nova Sedes auf beiden Gebieten voll Punkten.

So lobt ein Käufer beispielsweise die Beratung und Kommunikation, aber auch die fairen Preise für Genossenschaftsmitglieder:

„Bin sehr froh, mit der Nova Sedes den Wohnungskauf abgeschlossen zu haben – habe mich bestens beraten und betreut gefühlt. Und als Genossenschaftsmitglied profitiert man wirklich von „humanen“ Preisen“

Und ein anderes Mitglied verleiht seiner Zufriedenheit mit seiner Wohnraumsituation Ausdruck:

„Ich bin mit meiner Wohnung rundum zufrieden, auch die Parkplatzsituation ist prima geregelt. Alles bestens!“

Aber auch andere Vorzüge einer Genossenschaftsmitgliedschaft, wie vergünstigte Tarife, finden bei Mitgliedern Anklang und werden als echte Vorteile gewertet:

„Für uns als 4-köpfige Familie machen auch die Einkaufsvorteile durch die Mitgliedschaft einen Riesen-Unterschied. Besonders die günstigen Preistarife für Strom und Gas haben sich bereits bezahlt gemacht! Eine echte finanzielle Erleichterung, super!“

Auch positives Feedback für Nova Sedes-Anteile als Kapitalanlage

Diejenigen, die ihre Mitgliedschaft eher als Kapitalanlage nutzen, konnte Nova Sedes ebenfalls durch Kompetenz und hervorragende Beratungsleistung überzeugen:

„Bin erst durch die Nova Sedes auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gestoßen – tolles Sparkonzept, man bekommt sogar mehr Förderung als beim Bausparvertrag! Danke an die Beraterin, jetzt bin ich auch VL-Sparer!“

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