Richtungsweisendes Urteil Resultat einer Klage der Verbraucherzentrale
Nur allzu viele Bankkunden kennen die Vorgehensweise: Ihre Bank teilt ihnen in einem Brief mit, dass die Gebührenstruktur für ihr Girokonto geändert wurde – und dass sie sich mit den Preisanpassungen einverstanden erklären, so sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen. Die Voraussetzungen für diese Form der stillschweigenden Zustimmung zu Gebührenerhöhungen sind in einer Vielzahl von Verträgen verankert, ohne dass sich die Kunden dessen unbedingt bewusst sind. Dieser gängigen Praxis setzt das Urteil vom 27. April, mit dem der BGH über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschied, ein Ende: Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Finanzinstituten, die eine derartige automatische Zustimmungsregelung ohne inhaltliche Einschränkungen beinhalten, wurden für unzulässig erklärt.
Zögerliche Umsetzung des Urteils durch Geldinstitute
Für viele Banken und Sparkassen bedeutet die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht nur, dass sie ihre bisherige Praxis bei der Umsetzung von Preisänderungen anpassen müssen: Gebühren, die ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erhöht wurden, waren dem Urteil zufolge unzulässig – und die zu Unrecht erhobenen Entgelte müssen demnach von den Geldhäusern erstattet werden.
Betroffene, die keine aktive Zustimmung erteilt haben, können diese Gebühren also zurückfordern. Doch auch mehr als sechs Monate nach den Urteilsspruch der obersten deutschen Richter haben die meisten Bankkunden von dieser Rückzahlung noch keinen Cent gesehen. Die zögerliche Reaktion der Banken und Sparkassen hat sogar die BaFin auf den Plan gerufen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die deutschen Finanzinstitute kürzlich mit Nachdruck dazu angewiesen, umgehend alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des BGH-Urteils einzuleiten und dabei einen fairen Umgang mit den Kunden walten zu lassen. Ansonsten werde die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
Verbraucherzentrale Bundesverband plant neue Klage
Probleme bei der Erstattung der zu Unrecht erhobenen Entgelte belegt auch eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Im Rahmen einer Onlineerhebung konnten Kunden ihre Erfahrungen mit ihrer Bank oder Sparkasse im Zusammenhang mit der Gebührenerstattung schildern. Das Ergebnis: Viele Rückforderungen wurden einfach abgewiesen. Aus diesem Grund planen die Verbraucherschützer weitere rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage gegen zwei ausgewählte Geldinstitute: die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse.
Viele Kunden sind infolge der Reaktionen ihrer Bank auf ihre Erstattungsforderungen verärgert. Wie die Nova Sedes bereits in einem Beitrag im August dargelegt hat, kommen auf immer mehr Verbraucher zudem Strafzinsen für ihr Erspartes zu. Insbesondere im Zusammenhang mit diesen sogenannten „Verwahrentgelten“ lernen viele Kunden aktuell die Vorteile von Immobilieninvestitionen kennen und schichten von Bankeinlagen auf Alternativen wie Genossenschaftsanteile um. Denn eine Genossenschaftsbeteiligung beispielsweise bei der Nova Sedes bietet unter anderem eine attraktive Rendite in Form der Dividendenausschüttung, die zuletzt drei Prozent betrug.
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