Donnerstag, 15. Oktober 2020

Nova Sedes-Genossenschaftsanteile dank Satzung ratierlich besparbar

Bezüglich des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen lässt ein landläufiger Irrglaube angehende Mitglieder und Interessenten gelegentlich zweifeln, ob sie ihre Einlagenzahlungen tatsächlich in Raten leisten können. Denn einer recht weit verbreiteten Fehlannahme zufolge sei dies laut Genossenschaftsrecht nicht möglich. Dieses Missverständnis hat seinen Ursprung im § 7 des Genossenschaftsgesetzes, das besagt, dass die Spareinlage in einer Summe einzuzahlen ist. Doch einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2009 (Aktenzeichen II ZR 138/08) zufolge kann ein Sparer durchaus monatliche Zahlungen für den Genossenschaftsanteil leisten – nämlich dann, wenn die Satzung der Genossenschaft eine Regelung enthält, nach der die Einzahlung der Einlage in Raten erfolgen darf. Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eG – und solche, die es werden wollen – sind diesbezüglich in einer vorteilhaften Situation: Die Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft (Stand 31.10.2019) enthält genau eine solche Regelung, und zwar in § 16 (4), welcher explizit besagt „Der Vorstand kann Ratenzahlungen in Höhe von mindestens EUR 13,00 monatlich, beginnend ab dem 2. Monat nach Zulassung der Beteiligung einräumen.“

Ein Weg zur ratierlichen Einzahlung bei Nova Sedes: das VL-Sparen

Ein möglicher Weg, diese Ratenzahlung bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG umzusetzen, liegt in der Besparung von Genossenschaftsanteilen mit vermögenswirksamen Leistungen. Diese Möglichkeit der Sparanlage, die zudem unter gewissen Voraussetzungen staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage erfährt, ist im § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. g des Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) festgeschrieben.

Das VL-Sparen ist über eine Vielzahl von bekannten und weniger bekannten Anlageformen wie Aktien, Fonds oder auch Genussscheine möglich, die gängigste Variante ist jedoch noch immer der Bausparvertrag. Diese Sparform wird auch in Niedrigzinszeiten noch immer am häufigsten von Banken angeboten, so lag allein im Jahr 2019 die Zahl der Neuabschlüsse bei einer Vertragssumme von 1,7 Mio. Euro. Dabei werden Bausparverträge nicht zuletzt aufgrund der renditemindernden Kosten von deutschen Verbraucherschützern seit Jahren kritisch gesehen.

Nova Sedes nutzt Ratenzahlungsoption zur gezielten Förderung der Mitglieder

Steht nicht die spätere Baufinanzierung, sondern die Gewinnerzielungsabsicht für den Sparer im Vordergrund, sind andere Anlageformen wie die genossenschaftliche VL-Sparanlage oftmals die bessere Alternative zum Bausparvertrag. Um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, die lukrative Sparanlage bequem mit monatlichen Raten zu besparen, hat die Nova Sedes Wohnungsbau eG vor einigen Jahren den Satzungstext angepasst und um einen Passus zur Ratenzahlung erweitert. Durch die Option der Einlagenzahlung über eine monatliche VL-Sparrate ermöglicht die Wohnungsbaugenossenschaft den Mitgliedern, bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen die staatliche Unterstützung der Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.

Somit nutzt die Nova Sedes die ratierliche Einlagenzahlung als ein weiteres Werkzeug, um ihren Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern noch besser zu erfüllen. Mitglieder können dank der speziell zu diesem Zweck eingeführten Ratenzahlungsoption bereits seit mehreren Jahren die staatliche Förderung beim Finanzamt beantragen.

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