Die Nova Sedes Wohnungsbau eG stellt wieder einmal unter Beweis, dass sie zukunftsorientiert und vorausschauend geführt wird. Schon mit der Erstellung eines BaFin-Verkaufsprospektes hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft als Vorreiter in ihrer Branche positioniert und alle an Genossenschaften gestellten Anforderungen in Sachen Transparenz übertroffen. Doch nicht nur mit der BaFin-Prospektierung ist die Nova Sedes ihrer Zeit und dem Gesetzgeber voraus: Bereits im Jahr 2019 wurden bei den Bauvorhaben „hugo49“ und „Sonnenwohnen” Maßgaben umgesetzt, die erst im März 2021 mit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verpflichtend wurden.
Die Grundsätze des GEIG für Wohngebäude
Am 25.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Elektromobilität durch einen beschleunigten Ausbau der gebäudeintegrierten Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu fördern. Dies soll Nutzern das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz oder auch bei alltäglichen Besorgungen erleichtern. Zu diesem Zweck werden Bauherren und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtet, Parkplätze mit einer gewissen Anzahl an Stellplätzen mit der erforderlichen Infrastruktur für Ladestationen, beziehungsweise direkt mit Ladepunkten auszustatten. Das Gesetz gilt sowohl für Neubauten als auch für größere Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden.
Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sieht das GEIG die Ausstattung jedes Stellplatzes mit der erforderlichen Leitungsinfrastruktur vor, bei größeren Renovierungsmaßnahmen von bestehenden Wohngebäuden müssen Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen mit der entsprechenden Infrastruktur ausgerüstet werden. Dabei besteht die geforderte Leitungsinfrastruktur im Wesentlichen aus einem Schutzrohr als geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenkabel, zusätzlich ist ausreichend Platz für Mess- und Regelungstechnik einzuplanen.
Nova Sedes Wohnungsbau eG ist den Forderungen des GEIG Jahre voraus
Die vom GEIG verlangte Leitungsinfrastruktur wurde von der Nova Sedes sowohl beim Bau des Bayreuther Stadtquartiers „hugo49“ als auch beim „Sonnenwohnen”-Projekt in Weiden bereits im Jahr 2019 berücksichtigt. Sobald ein Käufer oder Mieter eine Ladesäule wünscht, kann diese also in beiden Objekten schnell und einfach nachgerüstet werden.
Damit ist die Wohnungsbaugenossenschaft nicht nur dem Inkrafttreten
des GEIG, sondern auch den Forderungen der Deutschen Energie-Agentur
(Dena) aus dem Jahr 2020 weit voraus. In einer von Dena und Prognos
gemeinsam durchgeführten Studie zur Entwicklung der Ladeinfrastruktur in
Deutschland prognostizieren die Autoren für die kommenden Jahre einen
ausgeprägten Mangel an Stellplätzen mit Lademöglichkeit für
Elektrofahrzeuge, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. Unter
anderem bemängelten die Studienautoren das nahezu nicht existente
Angebot von Auflademöglichkeiten in Tiefgaragen. Die Nova Sedes
Wohnungsbau eG ist bereits weit vor dem Zeitpunkt der
Studienveröffentlichung aktiv geworden und hat bei allen Bauvorhaben der
vergangenen drei Jahre vorsorglich Leerrohre in Tiefgaragen sowie
oberirdischen Stellplätzen verlegt.
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